Die Unternehmensgründung
Je nachdem um welche Existenzgründung es sich handelt (Gewerbebetrieb oder Freiberufler), gilt Ihr Geschäft mit Gang zum Gewerbeamt bzw. Meldung beim Finanzamt als eröffnet.
Häufig werden jedoch wichtige Pflichten die mit der Existenzgründung unmittelbar verbunden sind wie zum Beispiel:
- die Steuerpflichten
- die Buchführungspflicht
- das Arbeitsrecht
hinten angestellt.
Deshalb bieten wir Ihnen im Anschluß an Ihre erfolgreiche Existenzgründung unsere Unterstützung bei weiteren kaufmännischen Dienstleistungen, wie:
- Kontierung laufender Geschäftsvorfälle (Buchhaltung)
- Reisekostenabrechnung
- Lohn- / Gehaltsabrechnung
- Fuhrparkverwaltung
an.
Des weiteren verfüge ich über ein großes Unternehmernetzwerk, dass Ihren Erfolg voran bringen wird!
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Service-Office-Schuster